Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Mittagessenversorgung für Kita und Schule - Esskultur Greifswald
1. Die schriftliche Vereinbarung (Anmeldung zur Teilnahme an der Essenversorgung) ist Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Essenteilnehmer bzw. seiner Personensorgeberechtigten als Auftraggeber und dem Essenversorger und wird mit Eingang rechtswirksam. Der Vereinbarung liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die durch Unterschrift auf der Vereinbarung anerkannt werden. Die Vereinbarung ist unbefristet und kann jährlich ohne Angabe von Gründen schriftlich zum 31.07. gekündigt werden. Gerichtsstand für alle Parteien ist Greifswald. Änderungen zur Vereinbarung (Schulwechsel, Konto- oder Adressenänderung) sind durch den Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Die Kosten für die Essenversorgung sind mit dem Träger der Einrichtungen festgelegt und auf der Anmeldung ausgewiesen. Die Kosten der Essenversorgung werden bis zum 5. d. Folgemonats per Lastschrift eingezogen. Monatliche Rechnungslegung erfolgt per E-Mail.
Belege zu Kostenübernahmen, z.B. aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 01. des laufenden Monats abgegeben werden.
3. Zugangsdaten für Schule
Der Auftraggeber erhält per E-Mail eine Auftragsbestätigung inklusive Benutzername und Passwort für den persönlichen Zugang zur Essenauswahl.
Die Schulkinder erhalten eine persönliche RFID-Karte (Chipkarte) zur Identifikation. Nur mit dieser Essenkarte erhalten die Kinder Essen an der Essenausgabe.
Für das Einpflegen der Karte sind einmalige Kosten in Höhe von 2,00 € zu entrichten. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte muss eine neue Karte per E-Mail unter essenversorgung@aktion-sonnenschein-greifswald.de beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 2,00 € pro Karte. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift im laufenden Jahr.
4. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Essenversorgung erfolgt die Bereitstellung der Essen über ein Abo.
Für die Kita wird ein Abo Plus eingerichtet (vegetarisches und nichtvegetarisches Essen lt. Essenplan). Essentage sind montags bis freitags außer an Feiertagen und Schließzeiten).
Für die Schule wird ein Abo (ohne Schulferien) eingerichtet. Essentage in den Ferien müssen vom Essenteilnehmer selbständig gebucht werden.
Abo 1: immer vegetarisches Essen
Abo 2: bei Wahlessen mit Fleisch-/ Fischkomponente
Welches Abo gebucht ist, ist unter „Meine Daten“ vermerkt. Durch An- oder Abmeldung per Mail (essenversorgung@aktion-sonnenschein-greifswald.de) können die Abos zum übernächsten Monat gewechselt werden.
Ab 9. Klasse kann außer der Anwahl Abo 1 und 2 auch tageweise Essen bestellt werden. Dies gilt auch für Gäste, wie z.B. FSJler, Bufdis, Studenten, Gastschüler).
5. Unsere hauseigenen Küchen (Makarenkostraße 8, Gedserring 19) bieten jedem Essenteilnehmer montags- freitags ein frisches und vollwertiges Essen an, wobei das tägliche Angebot eines vegetarischen Gerichtes eingeschlossen ist. Die Essenpläne werden ab 01. des Vormonats eingestellt bzw. ausgehangen. Änderungen sind vorbehalten. Gekocht wird auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
7. Ausgewiesene Sonderessen, wie z.B. bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder religionsabhängiges Essen können grundsätzlich nicht angeboten werden. Häufige Allergien können von der Küche beachtet und bestmöglich umgesetzt werden. Dazu melden Sie sich bitte bei Bedarf rechtzeitig per Mail unter essenversorgung@aktion-sonnenschein-greifswald.de.
31.07.2022, Aktion Sonnenschein M-V e.V.
Die AGB als PDF Datei herunterladen.
|